Kosten

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Entscheidend ist hier der Gegenstands- bzw. Verfahrenswert.

Unter Umständen berechne ich ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar – je nachdem, wie es vereinbart wurde. Gerade in Fällen, bei denen es um das Sorge- und Umgangsrecht geht, ist dies möglicherweise notwendig. Ebenso bei äußerst komplexen Scheidungsverfahren.

Erstberatung

Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. In einem Erstgespräch bekommen Sie von mir einen Überblick zur Sach- und Rechtslage sowie einen ersten Eindruck zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Dabei berücksichtige ich Ihre ganz persönliche Situation und weise Sie auf Chancen und Risiken hin, die das weitere rechtliche und tatsächliche Vorgehen mit sich bringen.

Die Erstberatungsgebühr wird im Falle einer zeitlich nahen Mandatserteilung in der besprochenen Sache auf das weitere Honorar in voller Höhe angerechnet. Sie zahlen also nichts doppelt.

Sie entscheiden, ob Ihnen die persönliche Beratung durch mich ausreicht oder ob ich für Sie als spezialisierte Anwältin für Familienrecht tätig werden soll.

Erstberatung

Rechtsschutzversicherung

Die Kosten für eine familienrechtliche Erstberatung werden oft von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung. So vermeiden Sie unnötige Kosten.